Photovoltaik.
Solarwärme.
Eigenverbrauch.
Solaranlagen.
Förderung. Solarenergie.
Einspeisevergütung.
Stromproduktion.
18.02.2015
Schmutz und Schäden können Ertrag einer Photovoltaik-Anlage beträchtlich schmälern / Verband rät: Solarstromanlagen regelmäßig überprüfen / Sechs Tipps für den Frühjahrs-Check
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Seit Einführung der Einspeisevergütung ist es wirtschaftlicher, einen großen Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einzuspeisen und dadurch die Photovoltaik-Anlage zu betreiben. Es ergibt sich eine interessante Einnahmequelle.
Mit dem Kyoto-Abkommen hat sich die Deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen (CO2) bis zum Jahr 2012, im Vergleich zu 1990 um 21% zu senken. Mit verschiedenen Maßnahmen, wie dem Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG), soll dieses Ziel erreicht werden. Weiteres Ziel ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahre 2020 auf mindestens 20% zu erhöhen.
Mit dem neuen EEG, dass am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst. Im Gesetz werden Vergütungen für die Einspeisung, von durch erneuerbare Energien (Wasser, Wind, Biomasse, Photovoltaik, etc.) erzeugten Strom, festgesetzt. Diese Vergütungen sind auf 20 Kalenderjahre plus des Jahrs der Inbetriebnahme festgeschrieben. Neben der Vergütung werden auch Fragen der Abnahme und weitere Details geregelt.
Bei der Photovoltaik werden diverse Unterscheidungen nach Art und Größe der Anlage getroffen. Die Vergütungen unterliegen einer jährlichen Degression für neu errichtete Anlagen. Für Photovoltaik-Anlagen auf und an Gebäuden sowie Lärmschutzwänden ergeben sich folgende Werte:
Vergütungssätze Photovoltaik
Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012?
Der Bau und Betrieb einer Photvoltaik-Anlage wird z.B. von der KfW-Bankengruppe gefördert. Von einem Modernisierungszuschuss bis hin zu günstigen Baukrediten sind hier vielfältige Modelle möglich. Sprechen Sie uns auf die Förderprogramme an - wir beraten Sie als kompetenter Partner und suchen das für Sie und Ihre neue Photovoltaik-Anlage passende Förderprogramm.
Der Gesetzgeber behält sich vor, die Stellschrauben des Gesetzes an die Marktlage anzupassen. Bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage unterstützen wir Sie mit einem Blick auf den aktuellen Gesetzesstand, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
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